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Lager und Programme (Findus)

2.265 Bytes hinzugefügt, 18:21, 12. Aug. 2021
Ergänzung Absatz Gesudnheitsblatt inkl. PDF-Vorlage.
Wenn ein Lagerhaus gemietet wird, kann nach Bedarf eine [https://www.groups.swiss/de/leisure/insurance Versicherung] abgeschlossen werden.
 
== Hilfsmittel fürs Lager ==
[[Datei:Gesundheitsblatt 2021 mit Covid-Zusatz.pdf|mini|230x230px|Vorlage Gesundheitsblatt mit Covid-Zusatz]]
 
=== Gesundheitsblatt ===
An Aktivitäten, in Ausbildungskursen und in Lagern des Cevi Region Bern und den angeschlossenen Mitgliedern werden Arzneimittel an Teilnehmende abgegeben: Eine Wunde wird mit Merfenspray desinfiziert, ein Mückenstich mit FenipicPlus eingerieben oder bei Durchfall eine Kohletablette eingenommen.
 
Die Kantonsapotheker-Vereinigung Nordwestschweiz hat 2014 in einem Positionspapier ([https://www.kantonsapotheker.ch/fileadmin/docs/public/kav/2_Leitlinien___Positionspapiere/h_013_positionspapier_abgabe_undanwendung_von_am_aus_notfallapotheke__2_-2.pdf H 013.01]) festgestellt, dass für die Abgabe von Arzneimitteln in Ferienlagern, Schulen und Vereinen eine gesetzliche Grundlage fehlt. Der Verband schreibt weiter, dass grundsätzlich jede Abgabe von Arzneimitteln nur unter der Kontrolle und Verantwortung eines Arztes stattfinden soll. Er empfiehlt deshalb vor jeder Arzneimittelabgabe einen Arzt oder Apotheker zu konsultieren und das Einverständnis der erziehungsberechtigten Personen einzuholen.
 
Der Vorstand des Cevi Region Bern ist der Ansicht, dass die Einhaltung dieser Empfehlung die verantwortlichen Leitenden bspw. im Falle einer Arzneimittelverträglichkeit sich zwar die Haftpflichtfrage eindeutig klären lässt, in der Praxis aber kaum umsetzbar und unverhältnismässig ist. Stellt euch vor: Für einen Mückenstich am Sonntagnachmittag müsste ein Notfallarzt aufgesucht werden, um dem Teilnehmenden FenipicPlus-Salbe zur Linderung des Juckreizes abzugeben.
 
Deshalb hat der Regionalverband eine Vorlage für ein Gesundheitsblatt erstellt. Auf diesem kreuzen die Eltern an, ob sie damit einverstanden sind, dass die für die Sanität verantwortliche Person bei gesundheitlichen Beschwerden und/oder bei Verletzungen handeln und Arzneimittel abgeben (nach eigenem Ermessen) darf. Oder die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entscheiden sich dagegen, was zur Folge hat, dass vor jeder Abgabe die Eltern telefonisch kontaktiert werden. Erfahrungsgemäss zeigen Eltern, sobald der Grund der Frage erklärt wird, verständnisvoll und vertrauen den Leiterinnen und Leitern.
 
 
 
 
 
 
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