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Lagerplatzübergabe

42 Bytes hinzugefügt, 13:39, 28. Dez. 2018
K
einige Rechtschreibfehler korrigiert
* fragt, wo ihr das "WC" bauen dürft und schaufelt das Loch am Ende des Lagers wieder zu
* braucht nur offizielle Feuerstellen bzw. fragt, wo ihr eine neue Feuerstelle erstellen dürft
* nach Abbruch des Camps: fötzelefötzelen* kontrolliert, dass keine Steine und grossen Äste mehr in der Wiese liegen. Sie können die Maschinen des Bauerns Bauers beschädigen
* bedankt euch mit einem kleinen "Dankeschön" beim Bauern
Für grössere (mehr als ca. 20 Personen) und auch für längere Lager (Wochenlager oder länger) ist sehr empfehlenswert einen Mietvertrag abzuschliessen. Selbst wenn der Landbesitzer euch sein Land gratis zur Verfügung stellen möchte, in jedem anderen Fall erst recht. Der Mietvertrag hilft euch, alle wichtigen Fragen zu klären und schützt euch danach auch vor Willkür eurer Vertragspartner. Einen guten [https://www.jugendundsport.ch/content/jus-internet/de/sportarten/lagersport-trekking-uebersicht/aus-und-weiterbildung/_jcr_content/contentPar/tabs_copy/items/dokumente/tabPar/downloadlist_2028361_521363757/downloadItems/1232_1460466380000.download/12_20140725_mietvertrag_zeltplatz_d.pdf Mietvertrag für Zeltplätze] wird von J+S zur Verfügung gestellt. Manche Landbesitzer haben bereits einen eigenen Mietvertrag, welchen sie verwendet haben wollen. Wenn dieser Vertrag nicht alle Punkte aus dem Mietvertrag von J+S abdeckt, so darf man auch den Vorschlag anbringen, ihren Mietvertrag zu erweitern.
 
[[Kategorie:Anlass]]
[[Kategorie:Lager]]
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